Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude erstellen lassen
Der Energieausweis ist eine Informationsquelle für Immobilieneigentümer und Mieter, um den Energieverbrauch oder Energiebedarf eines Gebäudes besser zu verstehen.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung verpflichtend und muss Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Fehlt ein gültiger Energieausweis oder enthält dieser falsche Angaben, können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Zudem kann ein fehlerhafter Energieausweis die Rückabwicklung von Kaufverträgen oder Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
- Die Energieausweispflicht wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen um Mieter und Käufer zu schützen.
- Energieausweise sind 10 Jahre lang gültig.
- Wer den Energieausweis nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Die Energieausweis Pflicht gibt es bei Verkauf, Vermietung und nach einer Sanierung.
| Anzahl der Wohneinheiten und Baualter | Energieausweis |
|---|---|
| Mit 1-4 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01.11.1977 & die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt | Nur Bedarfsausweis erlaubt |
| Mit 1-4 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01.11.1977 & die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt | Verbrauchs- und Bedarfsausweis erlaubt |
| Mit 1-4 Wohneinheiten & Bauantrag nach dem 01.11.1977 | Verbrauchs- und Bedarfsausweis erlaubt |
| Mit 5 und mehr Wohneinheiten & Bauantrag nach dem 01.11.1977 | Verbrauchs- und Bedarfsausweis erlaubt |
Was benötige ich für den Energieausweis?
Für die Erstellung eines Energieausweises sind verschiedene Unterlagen erforderlich – je nachdem, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt.
- Benötige ich einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
- Verbrauchsausweis: Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Angaben zu eventuellem Leerstand sowie Fotos der Immobilie. Bei umfangreichem Leerstand (z. B. über 50 % innerhalb eines Jahres) ist kein Verbrauchsausweis möglich.
- Bedarfsausweis: Ergänzend zu einem Vor-Ort-Termin werden Unterlagen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Gebäudes sowie Nachweise über durchgeführte Modernisierungen und relevante technische Protokolle benötigt.
Lenningen
Filderstadt
Schorndorf
Ihr Ansprechpartner in der Region
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude in der Region Kirchheim unter Teck, Plochingen und im gesamten Landkreis Esslingen. Durch unsere langjährige Erfahrung und die Nähe vor Ort kennen wir die regionalen Gegebenheiten
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Was zeigt ein Energieausweis?
Die Energieeffizienzklasse zeigt, wie hoch der Energieverbrauch einer Immobilie ist – eingeteilt von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Sie wird im Energieausweis angegeben und erleichtert die Einschätzung des energetischen Zustands eines Gebäudes.
Welche Faktoren sind entscheidend?
- Wärmedämmung von Gebäudehülle, Dach, Wänden und Fenstern
- Heizungsanlage und deren Effizienz
- Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik, Wärmepumpe)
Noch Fragen?
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Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel ab 250 € erhältlich.
Ein Bedarfsausweis beginnt ab 550 €.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietetoder verpachtet wird.